Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” für Kabelgebühren in Kraft. Diese Änderung betrifft die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” für Kabelgebühren in Kraft. Diese Änderung betrifft die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist ein echter Glücksfall für beide Seiten. Im idealen Fall sind beide Parteien über viele Jahre miteinander verbunden und begegnen sich im Alltag und bei Fragen rund um die Mietsache mit Respekt und juristischer Korrektheit.
Obwohl die Anzahl an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gesunken ist, landen immer noch viele Fälle „vor dem Kadi“. Dabei zeigt sich, dass sich die Streitthemen oft wiederholen. Wir verraten, worüber vor deutschen Gerichten besonders häufig gestritten wird.
Die Gartenpflege, die ein Vermieter seinem Mieter übertragen möchte, ist kein unstrittiges Thema, denn rein inhaltlich betrachtet, gibt es einen großen Unterschied zwischen der Gartenpflege, die in eben diesen Worten und ohne weitere Definition beauftragt wird, und sogenannten Instandsetzungsaufgaben, die im Garten mehr Aufwand und auch mehr Kosten bedeuten können. Als Faustregel gilt: Laub entfernen, Unkraut jäten und Rasen mähen sind die Aufgaben, die unter „Gartenpflege“ fallen können.
Wie angekündigt tritt zum 01.01.2023 die Wohngeldreform in Kraft. Da das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 25.11.2022 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es gibt noch ein paar Unstimmigkeiten, daher können sich möglicherweise noch Änderungen des Gesetzes und damit des Wohngeldes 2023 ergeben Hier jedoch schon einmal die Eckpunkte der Reform:
Wohngeld ist ein vom Bund und Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Ende 2020 bezogen rund 618.200 Haushalte Wohngeld. Das waren 1,5 % aller privaten Haushalte. Betrugen die Ausgaben 2019 noch 953,6 Millionen Euro, sind sie in 2020 um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert sich von Jahr zu Jahr. Auch sie sollten daher prüfen, ob ein Anspruch auf Zahlung von Wohngeld besteht.
Das Amtsgericht Mannheim urteilte, dass Mieter nicht zu lange warten sollten, wenn sie wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen. Auch diese Forderungen unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach 195 BGB.
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